VERKAUFEN SIE IHR PROBLEM.

Gekündigt ohne Grund? - Jetzt Abfindung sichern

Sie haben eine Kündigung erhalten, gegen die Sie vorgehen wollen?
Unser kostenfreier Prüfungsrechner ermittelt Ihre Abfindungssumme. Auf dem Weg zu Ihrem Recht beraten unsere Experten Sie anschließend unverbindlich.

Jetzt kostenlos prüfen

ⓘ ACHTUNG: Sie haben nur 21 Tage Zeit, gegen Ihre Kündigung vorzugehen.

Warum bekommen Sie eine Abfindung?

Kündigungsschutz für Arbeitnehmer

Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Die meisten Kündigungen sind nicht rechtmäßig, denn es gilt Kündigungsschutz! Dieses Unwissen wird oft von den Arbeitgebern ausgenutzt. Ist die Kündigung unrechtmäßig, haben Arbeitnehmer das Recht, eine Kündigungsschutzklage einzureichen und z.B. eine Abfindung zu fordern.
Aber Achtung: Aufgrund von gesetzlichen Fristen ist zügiges Handeln wichtig. Nach drei Wochen verfällt Ihr Anspruch auf Abfindung und Ihre Kündigung ist in jedem Fall rechtswirksam!

Anspruch auf Abfindung prüfen

Mit RightNow risikofrei zu Ihrem Recht

RightNow hilft Ihnen! Wir prüfen zunächst kostenlos & unverbindlich Ihren Anspruch auf Abfindung.
Ermitteln wir einen Anspruch auf Abfindung, haben Sie die Wahl.

Wir übernehmen die rechtliche Durchsetzung & Risiko für Sie. Im Erfolgsfall berechnen wir Ihnen 30% der Abfindungssumme, um die Kosten der Durchsetzung zu decken. Können wir keine Einigung erzielen, tragen wir die entstandenen Kosten für die Rechtsberatung.

In 9 von 10 Fällen erhalten Gekündigte keine oder eine zu geringe Abfindung

Viele Arbeitgeber nutzen das Unwissen der Gekündigten aus. Lassen Sie sich diese dreiste Vorgehensweise nicht gefallen. Wir unterstützen Sie auf dem Weg und sorgen für eine Abfindung in angemessener Höhe.

Sicher kennen Sie uns aus

In nur 4 Schritten zu Ihrem Recht?
So sieht unsere Zusammenarbeit aus:

Schritt 1

Sofort-Check inkl. Abfindungsrechner

Wir prüfen in nur wenigen Schritten die Wirksamkeit Ihrer Kündigung und sagen Ihnen, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Abfindung zusteht.

Eine Uhr als Zeitangabe
Dauer: ca. 2 Minuten
Jetzt kostenlos prüfen
Schritt 2

Kostenloses Expertengespräch

Wir klären Ihre offenen Fragen zum rechtlichen Hintergrund und genauen Vorgehen. Im persönlichen Gespräch notieren wir Ihre Ziele und Wünsche bezüglich Ihre Falles.

Eine Uhr als Zeitangabe
Dauer: ca. 15-30 Minuten
Schritt 3

Juristische Ersteinschätzung

Unsere Juristen prüfen kostenfrei und unverbindlich Ihren Anspruch auf Abfindung und geben eine konkrete Einschätzung ab. Danach stehen Sie vor der Wahl, ob Sie uns damit beauftragen wollen für Ihr Recht einzustehen.

Eine Uhr als Zeitangabe
Dauer: 24 Stunden
Schritt 4

Abfindung ohne Risiko

Sofern Sie uns beauftragen möchten, senden wir Ihnen einen Vertrag per Post zu. Dieser sichert Ihnen zu, dass wir das Risiko für Sie übernehmen. Im Anschluss setzen wir Ihre Rechte nach Ihren Wünschen für Sie durch.

Eine Uhr als Zeitangabe
Dauer: ca. 4-5 Werktage
Illustration für Schritt 1

Daten und Informationen hinterlassen

Beantworte einige kurze Fragen zu Deinem Arbeitsverhältnis und lade Deine schriftliche Kündigung sowie Deine letzte Lohnabrechnung hoch.

Jetzt kostenlos prüfen
Eine Uhr als Zeitangabe
Dauer: ca. 5 Minuten
Illustration für Schritt 1

Wir prüfen Deinen Anspruch

Wir prüfen so schnell wie möglich, ob und wie hoch Dein Anspruch auf eine Sofort-Abfindung ist!

Eine Uhr als Zeitangabe
Dauer: 1-2 Werktage
Illustration für Schritt 3

Angebot annehmen

Wenn Du einen Anspruch auf eine Abfindung hast, senden wir Dir ein unverbindliches Angebot zum Kauf Deines Anspruches zu.

Eine Uhr als Zeitangabe
Dauer: ca. 2 Minuten
Illustration für Schritt 4

Abtretungserklärung unterschreiben

Nachdem Du das Angebot angenommen hast, senden wir Dir per Post eine Abtretungserklärung zu. Sende ein Exemplar unterschrieben an uns zurück.

Eine Uhr als Zeitangabe
Dauer: ca. 4-5 Werktage

Zahltag!

Ihre Abfindung erhalten Sie, nachdem eine Einigung mit Ihrem Arbeitgeber gefunden wurde. Dies geschieht in aller Regel innerhalb von ca. 3-10 Wochen. Der genaue Zeitpunkt ist einzelfallabhängig.

Das sagen unsere Kunden

Noch Fragen?

Ein Mann zeigt auf ein Blatt mit FAQs

Wie lange kann man gegen eine Kündigung vorgehen? 

Pfeil


Schnell sein lohnt sich! Nach Erhalt der schriftlichen Kündigung bleiben nur 3 Wochen, um rechtlich gegen die Kündigung vorzugehen. Danach ist die Kündigung rechtswirksam und die Chancen auf eine Abfindung vertan. 

Kontaktiere uns daher so zeitnah wie möglich, damit wir in der vorgegebenen Frist handeln können. Durch zügiges Handel erhöht sich die Chance auf eine außergerichtliche Einigung.

Welche Informationen benötigen wir von Ihnen?

Pfeil


Um Ihre Chancen und die Höhe Deiner individuellen Abfindungssumme zu berechnen, benötigen wir folgende Informationen: 

• Zeitpunkt der Kündigung
• Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses
• Mitarbeiteranzahl Deines Unternehmens
• Höhe Ihres Bruttogehalts
• Hintergrund der Kündigung

Beantworten Sie schnell und unkompliziert einige Fragen und laden Sie im Nachgang des Expertengesprächs Ihre Dokumente hoch, sodass wir Ihren Fall für Sie konkret einschätzen können.

Was ist der Vorteil von RightNow gegenüber einem klassischen Anwalt?

Pfeil


Unser Service ist einem klassischen Anwalt in vielerlei Hinsicht überlegen:

• Risiko: Wir tragen das Risiko, während Sie entscheiden, wie vorgegangen wird. Ersparen Sie sich das Risiko, auf hohen Anwalts- und Gerichtskosten sitzen zu bleiben!

• Kostentransparenz: Wir klären Sie genau auf, welche Kosten auf Sie zukommen. Wir handeln fair und transparent. Nur so können wir unsere Kunden vertrauensvoll bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen.

• Kostenfreie juristische Erstseinschätzung: Wir kümmern uns um alles, nachdem Sie uns Ihre Informationen und Dokumente übergeben haben. Lassen Sie uns erst ermitteln, ob es für Ihren Fall überhaupt sinnvoll ist eine Abfindung zu fordern, bevor wir Sie beraten.

Mit welcher Abfindungshöhe kann ich rechnen?

Pfeil


Die anerkannte Formel zur Errechnung der Abfindungshöhe ist: Betriebszugehörigkeit * 0,5 * letztes Bruttogehalt. Wenn Sie also beispielsweise 4 Jahre bei Ihrem Arbeitgeber angestellt waren und zuletzt 2500€ Brutto im Monat verdient haben, ist eine realistische Abfindungssumme von 5000€ zu erwarten.
Die konkrete Höhe einer Abfindung ist immer Verhandlungssache. Die zwei wichtigsten Faktoren sind: 

• Ihre Dauer der Betriebszugehörigkeit
• Ihr aktuelles Bruttogehalt

Entscheidend ist zudem, ob valide Kündigungsgründe vorliegen und ob die formalen Voraussetzungen der Kündigung vom Arbeitgebenden berücksichtigt wurden. 

Probieren geht über studieren!

Jetzt kostenlos prüfen

Sie möchten mehr zum Kündigungsschutz lesen?

Kündigung durch Arbeitgeber – Was kann ich tun?

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen schriftlich gekündigt? Keine Panik! Unternehmen können ihren Mitarbeitern nicht einfach so kündigen. Viele Kündigungen sind unwirksam. Arbeitgeber müssen einige Faktoren wie z.B. Kündigungsfristen oder den Kündigungsschutz beachten. Tun sie das nicht oder in falscher Weise, ist die Kündigung unwirksam!

Ist Ihre Kündigung ordnungsgemäß erfolgt oder sind auch Ihrem Arbeitgeber Fehler unterlaufen? Ob dies der Fall ist, hängt maßgeblich von der Art der Kündigung ab. Grundsätzlich wird zwischen der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung unterschieden. Beide unterliegen dabei strengen gesetzlichen Regeln und sind nicht automatisch immer rechtskräftig!


Ordentliche fristgemäße Kündigung:
• Personenbedingte Gründe: z.B. lange Krankheit, fehlende Arbeitserlaubnis etc.
• Verhaltensbedingte Gründe: Arbeitsverweigerung, Beleidigungen, unerlaubtes Fehlen etc.
• Betriebsbedingte Gründe: Betriebsschließung, Umsatzeinbrüche, Insolvenz etc.

Zusätzlich muss bei der ordentlichen Kündigung die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Diese beträgt - außerhalb der Probezeit - mindestens 4 Wochen.


Außerordentliche fristlose Kündigung:
• Fristlose Kündigung bei gravierenden Verhaltensfehlern des Arbeitnehmers
• Diebstahl am Arbeitsplatz, Alkoholkonsum, unerlaubte Nebentätigkeit, etc.

Änderungskündigung:
Bei einer Änderungskündigung wird das bestehende Arbeitsverhältnis gekündigt und dem Arbeitnehmer eine Weiterführung zu anderen – oft schlechteren – Bedingungen angeboten. D.h. dass das Arbeitsverhältnis fortgeführt wird, allerdings zu anderen Bedingungen. Die Änderungen bedürfen allerdings der Zustimmung durch den Arbeitnehmer. Willigt dieser nicht ein, wird das Arbeitsverhältnis beendet, wenn die Kündigung wirksam ist. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, gegen die Kündigung zu klagen.

Aufhebungsvertrag:
Durch einen Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis mit dem Einverständnis beider Parteien beendet. Im Vertrag werden die Konditionen wie Kündigungsfristen, Regelungen oder Abfindung schriftlich festgehalten. Der Aufhebungsvertrag kann sich sowohl für den Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer lohnen.

Ihr Arbeitgeber hat Sie gekündigt? Oft sind Kündigungen unwirksam. Es lohnt sich, die Kündigung prüfen zu lassen.
Grundsätzlich wird zwischen der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung unterschieden. Bei der ordentlichen Kündigung muss die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten werden.

Kündigungsschutzklage – Wann ist eine Klage gegen Ihre Kündigung möglich?

Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate und in einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern tätig sind, unterliegen dem Kündigungsschutzgesetz. Dieses schützt Arbeitnehmer vor einer ordentlichen Kündigung.
Nach § 1 des Kündigungsschutzgesetzes darf eine Kündigung durch den Arbeitgeber nicht sozial ungerechtfertigt sein und muss wegen eines verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Grundes erfolgen. Andernfalls wäre die Kündigung unwirksam.

Mögliche Gründe für eine unwirksame Kündigung sind z.B.:
• Nichteinhaltung der Kündigungsfrist
• Korrekte Einhaltung der Frist, jedoch unzureichender Kündigungsgrund
• Die Kündigung wurde mündlich oder per Email erteilt
• Nötige Sozialauswahl wurde falsch oder nicht berücksichtigt
• Keine vorherige Abmahnung bei schweren verhaltensbezogenen Fehlern des Arbeitnehmers
• usw.

Ob und inwieweit eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist, hängt somit immer stark vom Einzelfall ab. Wer seine Kündigung nicht hinnehmen will, kann sich gerichtlich in Form einer Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG gegen seinen Arbeitgeber wehren. Im Rahmen dieser prüft das Arbeitsgericht, ob die Kündigung fehlerfrei und somit wirksam ist.

Wichtig: Die Frist für die Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Die Klage muss innerhalb dieser Zeit beim Arbeitsgericht in Schriftform eingereicht werden!

Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten, muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden!

Abfindung bei Kündigung – Wann ist eine Entschädigung möglich?

Die Kündigungsschutzklage schützt den Arbeitnehmer zunächst vor Verlust seines Arbeitsplatzes. Die Prüfung der Kündigung durch ein Gericht hat aber auch selbst dann einen Vorteil, wenn der Arbeitnehmer gar nicht mehr an einem Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses interessiert ist. In vielen Fällen können Arbeitnehmer durch die Kündigungsschutzklage eine Abfindung erwirken. Deren Höhe bestimmt sich oft allein durch das Verhandlungsgeschick.
Durch eine Kündigungsschutzklage haben Arbeitnehmer gegenüber ihren Arbeitnehmern ein stärkeres Druckmittel in der Hand und eine bessere Verhandlungsposition. Die Rechtmäßigkeit einer erfolgten Kündigung ist oft nicht zu 100% gegeben – dessen sich Arbeitnehmer durchaus bewusst sind. Daher sind sie oft bereit, eine Abfindung zu zahlen, bevor die Kündigung im Rahmen einer Klage als unwirksam erklärt wird und das Arbeitsverhältnis fortgeführt werden muss.

Bei unwirksamen Kündigungen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Fortführung des Arbeitsverhältnisses oder können eine Abfindung erwirken. 

Frist Kündigungsschutzklage - Was muss ich tun, um meine Kündigung anzufechten?

Am allerwichtigsten ist: Schnell handeln! Denn die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung. Natürlich können die Kosten einer Kündigungsschutzklage ohne eine bestehende Rechtsschutzversicherung beachtlich sein. Diese richten sich nach der Höhe des Streitwerts, also dem Bruttomonatsgehalts des Arbeitnehmers.  Neben dem Risiko, den Prozess zu verlieren und die Kosten auf sich nehmen zu müssen, bleiben selbst bei einem gewonnenen Prozess immer die selbst zu tragenden Anwaltskosten.

Wer sich nicht sicher ist, ob seine Kündigung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage gute Chancen auf ein positives Urteil und damit eine Abfindung hat, kann seine Kündigung einfach kostenlos von RightNow prüfen lassen.
Besteht eine Möglichkeit, die Kündigung anzufechten, unterstützt Sie RightNow gerne mit ihren Experten und Anwälten bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Wir übernehmen die Arbeit und den gerichtlichen oder außergerichtlichen Einigungsprozess mit dem Arbeitgeber. Das gilt auch für das Risiko – sollten wir den Fall verlieren, entstehen für Sie keinerlei Kosten. Im Erfolgsfall berechnen wir Ihnen 30% der Abfindungssumme.

RightNow prüft Ihren Anspruch kostenlos und unverbindlich! Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.