Hattest Du in den vergangenen Jahren einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall und bist seitdem auf der Arbeit eingeschränkt? Melde Dich an und sichere Dir jetzt Deine Entschädigung!
Jetzt kostenlos prüfenViele wissen nicht, dass sie nach einem Arbeitsunfall unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf langfristige Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung haben. Sobald die Folgen Deines Unfalls Deine Erwerbsfähigkeit auch noch 26 Wochen nach Deinem Unfall deutlich einschränken, hast Du Anspruch auf Verletztenrente (§56 SGB VII). Und das über Deine Krankschreibung hinaus! Diese jedoch durchzusetzen, ist meist ein langwieriger und bürokratischer Prozess.
Wir helfen Dir! Wir begleiten Dich in den ersten Schritten, prüfen Deinen Anspruch auf Entschädigung und kaufen Dir dann diesen Anspruch ab. Du erhältst schnellstmöglich eine Entschädigung, und hast weder Stress noch Risiko.
Beantworte die wichtigsten Fragen zu Deinem Unfall und hinterlasse Deine Kontaktdaten.
Wir treten mit Dir in Kontakt, besprechen die nächsten Schritte mit Dir und prüfen kostenlos und unverbindlich Deinen Anspruch auf Verletztenrente.
Wenn Du einen Anspruch auf Entschädigung hast, senden wir Dir ein unverbindliches Angebot zum Kauf Deines Anspruches zu.
Nachdem Du das Angebot angenommen hast, senden wir Dir per Post eine Abtretungserklärung zu. Sende ein Exemplar unterschrieben an uns zurück.
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Wir überweisen Dir bereits innerhalb weniger Tage, nachdem wir Deine Abtretungserklärung erhalten haben, Deine Entschädigung. Jetzt heißt es Füße hochlegen und Sorgen hinter sich lassen.
Die Verletztenrente kannst Du von der Berufsgenossenschaft erhalten, wenn Du durch einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit, mindestens ein halbes Jahr nicht voll erwerbsfähig bist. Außerdem muss durch ein medizinisches Gutachten eine Minderung Deiner Erwerbsfähigkeit von mindestens 20% nachgewiesen werden. Gerne begleiten wir Dich auf diesen Schritten.
Die Minderung der Erwerbsfähigkeit bezieht sich nur auf Deine Arbeitsfähigkeit. Eine Minderung der Erwerbsfähigkeit liegt vor, wenn Deine Leistungsfähigkeit infolge Deines Arbeitsunfalls um mindestens 20% gemindert ist, und wird von der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt. Dies muss gegenüber der Berufsgenossenschaft in einem medizinischen Gutachten belegt und danach durchgesetzt werden. Wir greifen Dir dabei unter die Arme.
Nachdem wir Deinen Anspruch erfolgreich geprüft haben, machen wir Dir ein unverbindliches Angebot Deinen Anspruch gegen eine Sofort-Auszahlung abzukaufen.
Nach der Angebotsannahme gehen wir mit Deinem Fall im eigenen Namen und auf eigenes Risiko gegen die Berufsgenossenschaft vor.
Um Gewinn zu machen, versuchen wir mehr zu erhalten, als wir Dir ausgezahlt haben. Sollte uns dies nicht gelingen oder wir in langwierigen Verhandlungen stecken, darfst Du Dein Geld aber in jedem Fall behalten! Für Dich gibt es somit kein Risiko und kein Stress.
Zunächst brauchen wir nur Deine Kontaktdaten und Informationen zu Deinem Unfall und Deiner Verletzung oder Krankheit. Erzähle uns einfach kurz, wann der Unfall passiert ist, welche Verletzung Du Dir zugezogen hast und wie lange Du ausgefallen bist oder eingeschränkt warst. Unsere Experten melden sich dann in den nächsten Schritten bei Dir.